Diversity in Kanzleien: Die Glücksfänger

AZ01/17

Ein Beitrag aus azur 1/2017.

Viel Geld, viel Arbeit, viel Renommee – aber Glück? Das verbinden die Wenigsten mit dem Beruf des Juristen. Doch das Recht auf Glückseligkeit steht nicht nur in der Verfassung der USA, sondern auch im Gründungsmanifest von Pusch Wahlig. Die Kanzlei tut einiges dafür, und erhielt so den azur-Award für Diversity.

von Konstanze Richter

„Wir wollen eine Kanzlei, in der jeder, der hier arbeitet, glücklich sein kann“, sagt Dr. Tobias Pusch (46), Gründer der Arbeitsrechtsboutique Pusch Wahlig. Er selbst war jahrelang bei einer Großkanzlei und machte sich 2006 mit einer eigenen Kanzlei in Berlin selbstständig. Heute arbeiten 24 Berufsträger an drei Standorten für die Sozietät, davon acht Partner. „Wer die Branche kennt, weiß: Juristen gehören zwar zu den am besten verdienenden Berufsgruppen – aber auch zu den unglücklichsten“, betont er. Die Gründe hierfür sind bekannt: hohe Arbeitsbelastung, starker Leistungsdruck, wenig Zeit für Familie und Privates. Wer Wirtschaftsanwalt werden will – so die weit verbreitete Meinung –, sollte sich besser nebenbei nichts anderes vornehmen. Pusch Wahlig will beweisen, dass es auch anders geht.

So bietet die Sozietät ihren Anwälten die Möglichkeit, Beruf und Familie besser miteinander zu verbinden. 7 von 14 Associates und 2 von 9 Partnern arbeiten in Teilzeit. Oder zumindest in einem Umfang, der unter Wirtschaftsanwälten als solche gilt. Eine Vollpartnerin etwa hat ihre Arbeitszeit um 15 Prozent reduziert. „Teilzeitanwälte arbeiten ja nicht wie in anderen Branchen nur halbtags oder an zwei, drei Tagen in der Woche. Im Wirtschaftsrecht liegt die reduzierte Arbeitszeit üblicherweise bei rund 80 Prozent“, räumt Pusch ein. „Aber genau diese 20 Prozent weniger bringen den Betroffenen die notwendige Flexibilität für private Verpflichtungen.“

Lange Arbeitstage trotz Flexibilität

Die reine Arbeitszeit bleibt damit aber immer noch knackig: Legt man die durchschnittlichen 54 Stunden pro Woche zugrunde, die Associates üblicherweise laut aktueller azur-Associateumfrage arbeiten, bedeutet das im Fall einer Reduzierung von 15 Prozent immer noch Arbeitstage von mehr als neun Stunden. Bei Partnern dürfte der Wert sogar noch deutlich höher ausfallen.

Doch daraus macht Pusch Wahlig auch keinen Hehl. Laut kanzleieigener Beschreibung sieht sie bei Teilzeitbeschäftigung immer noch eine „vollzeitnahe Ausgestaltung“ der Arbeit vor. Kern des Modells ist vielmehr eine bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten. Diese soll es Mitarbeitern ermöglichen, das Büro garantiert pünktlich zu verlassen, beispielsweise um ihre Kinder zuverlässig von der Kita abzuholen.

Pusch Wahlig

Vorbild in der Kanzleiwelt: Mit kultureller Vielfalt, einem hohen Frauenanteil und verschiedenen Teilzeitmodellen versucht das Team von Pusch Wahlig, alternative Wege zu gehen. Im Bild (v.l.n.r.): Kara Preedy, Tobias Pusch, Holger Faust, Britta Alscher und Iva Martchev.

Managing Associate Anika Müller (34) beispielsweise nutzt die Regelung, um regelmäßig gemeinsam mit ihrer Familie zu Abend zu essen und ihr Kind ins Bett zu bringen. „Für meine Tochter ist es prima, dass ich fast immer nach Hause komme, bevor sie schlafen geht“, sagt sie. Keine Selbstverständlichkeit, denn bei wichtigen Mandaten können auch hier die Arbeitstage schon mal bis in die Nacht hinein dauern.

Mandate ruhen auf mehreren Schultern

Und was ist, wenn der Mandant außerhalb der Teilzeitarbeitszeit anruft oder der Schriftsatz noch nicht fertig ist? „Die Arbeit muss natürlich pünktlich gemacht werden. Um das zu gewährleisten und gleichzeitig den Mandanten eine lückenlose Beratung zu garantieren, wird sie auf mehrere Schultern verteilt“, erläutert Pusch. Partnerin Britta Alscher (37) zeigt sich überzeugt: „Die Mandanten bemerken nichts davon, dass einige unserer Anwälte das Teilzeitmodell in Anspruch nehmen.“ Schließlich arbeite in der Regel sowieso ein Team von mehreren Berufsträgern an einem Mandat, wodurch teilzeitbedingte Fehlzeiten ausgeglichen werden könnten.

Im vergangenen Jahr ging Pusch Wahlig noch einen Schritt weiter. Neben familiären Gründen wie der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen dürfen Anwälte ihre Arbeitszeiten nun auch für ein intensives Hobby oder ein Ehrenamt auf bis zu 80 Prozent reduzieren. „Warum sollte man diejenigen diskriminieren, die aus anderen Gründen als der Familienplanung Teilzeit in Anspruch nehmen wollen?“, fragt Pusch. „Wir möchten mit unseren Kollegen langfristig über verschiedene Lebensphasen zusammen arbeiten. Das verlangt auch aufseiten der Kanzlei Flexibilität.“ Darüber hinaus will die Sozietät mit Yoga und Massagen auf Kanzleikosten im Alltag für die nötige Entspannung sorgen.

Mit Teilzeit zum Partner

Die angebotenen Konzepte sollen allen Berufsträgern in der Kanzlei einen festen Rahmen jenseits individueller Absprachen bieten. Das baue Hürden ab und erleichtere es ihnen, sich für das eine oder andere Arbeitszeitmodell zu entscheiden, so Pusch. „Wir zahlen keine 140.000 Euro Einstiegsgehalt. Aber dafür bieten wir das, was die Generation Y fordert, und zeigen, dass man auch mit Teilzeit zum Partner aufsteigen kann.“ Mit 70.000 Euro im ersten Jahr bezahlt die Arbeitsrechtsboutique ihre Associates eher durchschnittlich.

Trotzdem zeigen diese sich in der azur-Umfrage mit dem Gehaltsniveau insgesamt zufrieden und wissen die Bemühungen der Kanzlei um die Work-Life-Balance zu schätzen. „Die Vereinbarkeit von Anwaltstätigkeit und Teilzeit wird hier tatsächlich gelebt“, schreibt ein Pusch Wahlig-Anwalt in der aktuellen azur-Associateumfrage. Andere loben die „sehr flexiblen und individuellen Arbeitszeitmodelle“ mit der Möglichkeit des Homeoffice. Doch trotz aller Flexibilität bleibt die berufliche Belastung ein Problem. Mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 49 Stunden in der Woche laut azur-Umfrage liegt Pusch Wahlig zwar rund fünf Stunden unter dem Durchschnitt, dennoch haben die Berufsträger offenbar mehr als genug zu tun. Die Arbeitslast, so fordert ein Associate in der Umfrage, müsse „reduziert und auf neu einzustellende Kollegen verteilt werden“.

Bestes Betriebsklima

Diese zu finden, ist allerdings gar nicht so einfach. Denn ein Bewerber muss nicht nur die Partner überzeugen. Bei Neueinstellungen haben alle angestellten Anwälte ein Vetorecht – und zwar standortübergreifend. Neben guten Noten müssen neue Kollegen vor allem Teamfähigkeit mitbringen. „Jeder muss sich dem Team unterordnen“, sagt Pusch. Dafür dürfen die Angestellten eigene Ideen vorbringen. So geht beispielsweise das Teilzeitmodell auf den Vorschlag eines Associate zurück. „Alles, was sinnvoll erscheint, wird umgesetzt“, versichert Pusch. Lohn der Mühe: Associates bewerten das Betriebsklima in der azur-Umfrage mit einer Spitzennote.

Auch der Frauenanteil unter den Pusch Wahlig-Anwälten kann sich sehen lassen. Genau die Hälfte der Berufsträger ist weiblich. In der Partnerriege bleibt mit einem Frauenanteil von 25 Prozent allerdings noch Luft nach oben. Immerhin bewegt sich die Kanzlei damit aber deutlich über dem Marktdurchschnitt, der bei Vollpartnerinnen seit Jahren bei knapp zehn Prozent stagniert.

Brillante Köpfe aus vielen Ländern

Stolz ist die Boutique zudem auf die kulturelle Vielfalt ihrer Mitarbeiter. Eine gebürtige Schottin kam 2009 zur Kanzlei und ist heute Vollpartnerin, erst kürzlich wurde im Frankfurter Büro eine bulgarische Rechtsanwältin angestellt. Sie kam 2007 nach Deutschland und schloss ihr Jurastudium mit Prädikatsexamen ab. „Genau solche brillanten Köpfe wollen wir haben“, sagt Pusch. Auch im Non-Legal-Bereich beschäftigt Pusch Wahlig Mitarbeiter ausländischer Nationalitäten. Neben den Assistentinnen aus Senegal und Südafrika unterstützt ein Mitarbeiter aus China das Sekretariat und eine Ukrainerin arbeitet im Rechnungswesen.

Bei den Mandanten kommt das gemischte Team vielfach gut an: „Erst kürzlich hat unser chinesischer Mitarbeiter eine Mandantin zu mir durchgestellt. Sie betonte sofort, wie positiv ihr aufgefallen sei, dass wir Menschen verschiedener Nationalitäten beschäftigen“, erzählt Alscher. Ein sehr deutscher Kommentar, findet Pusch: „In den USA würde das kein Anrufer erwähnen. Auch in Großbritannien sind die Unternehmen in Sachen Diversity schon viel weiter als wir in Deutschland. Für ausländische Mandanten ist es selbstverständlich, dass in einer Kanzlei verschiedene Nationalitäten vertreten sind.“ Er sieht die Diversität in der Kanzlei als Bereicherung: „Homogene Teams bringen gute Leistung. Für brillante Leistung aber benötigt es Diversity – allerdings getragen von einer einheitlichen Kultur“, so der Kanzleigründer.

Grenzen der Vielfalt

Kollegen aus anderen Sozietäten stehen dem Teilzeitmodell von Pusch Wahlig mitunter skeptisch gegenüber: „Wenn ihr erst einmal größer werdet, wird das mit euren flexiblen Konzepten nicht mehr funktionieren“, sei er von einem Partner aus einer Großkanzlei anfangs gewarnt worden, erzählt Pusch. Er ist trotzdem von der Zukunftsfähigkeit des Modells überzeugt. Auch wehrt er sich gegen das häufig vorgebrachte Argument, allein die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ermögliche es der Boutique, flexible Teilzeitmodelle anzubieten. „Bei genauer Betrachtung steckt auch in unserem Rechtsbereich eine Menge klassischer Beratung drin, die nicht so genau planbar ist.“

Derartige Diskussionen hält Pusch für ein Feigenblatt, mit dem andere Kanzleien den Mangel an eigenen Konzepten beispielsweise für die Vereinbarkeit von Familie und Karriere verbergen wollen. Selbst im Gesellschaftsrecht und bei M&A seien rund 40 Prozent des Geschäfts zeitlich flexibel. „Vielen Kanzleien steht hier die eigene Kultur im Weg. Sie sind nicht bereit, die notwendigen organisatorischen Veränderungen für einen Wandel zu vollziehen.“ <<


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