Wir sind Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht!

Practice Groups

Innerhalb des 360° Arbeitsrecht-Spektrums haben sich in den letzten Jahren besondere Expertisen herausgebildet und wir haben uns entschlossen, diese in Practice Groups zu bündeln. Das ermöglicht uns eine bessere Strukturierung unseres Know-Hows, die Steigerung von Effizienz und Produktivität und eine optimierte Beratungsleistung für unsere Mandanten. Unsere Practice Groups arbeiten standortübergreifend zusammen. One Team – One Source of Knowledge.
  • Betriebliche Altersversorgung

    Begründung, Auslegung, Änderung und Beendigung von Versorgungszusagen

    Entschließen sich Unternehmen dazu, ihren Mitarbeitern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewähren zu wollen, steht ihnen eine große Vielfalt an Möglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere bei der Auswahl des Durchführungsweges, der Art der Zusage und etwaiger externer Versorgungsträger bis hin zu Fragen betreffend Arbeitgeberzuschüsse, Entgeltumwandlungen und Rentenanpassungen ergeben sich für Arbeitgeber zahlreiche Herausforderungen, für die wir mit Ihnen gemeinsam eine rechtlich aber auch wirtschaftlich passende (individuelle) Lösung finden. Darüber hinaus sind bei der Auslegung, Änderung oder Beendigung von Versorgungswerken betriebsrentenrechtliche Besonderheiten zu beachten, zu denen wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung umfassend beraten können.

    Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

    Außergerichtliche sowie gerichtliche betriebsrentenrechtliche Auseinandersetzungen zeichnen sich häufig durch Jahre zurückliegende Sachverhalte aus. Insoweit ist neben einer umfassenden und exzellenten rechtlichen Bewertung sowie der Berücksichtigung strategischer Themen auch eine möglichst lückenlose Aufklärung des relevanten Sachverhalts von großer Bedeutung. Darüber hinaus kommt es nicht selten vor, dass die von Versorgungsberechtigten aufgeworfenen Fragen eine Vielzahl von weiteren Versorgungsberechtigten betreffen oder gar zu Masseverfahren führen können. Mit unserer großen prozesstaktischen Erfahrung können wir bereits frühzeitig strategische Weichen stellen und behalten auch bei der Bewertung des Einzelfalles stets das Gesamtgefüge im Auge.

    bAV-Beratung im Bereich M&A-Transaktionen/Restrukturierung

    Der Umgang mit Pensionsverpflichtungen wirft bei Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen besondere Fragestellungen auf. Gerade im Rahmen von Unternehmenskäufen nehmen Pensionsverpflichtungen aufgrund ihres Volumens häufig eine besondere Rolle ein. Ferner stellen sich bei Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen häufig diffizile Fragen der Fortführung von extern durchgeführten Versorgungswerken sowie der Harmonisierung unterschiedlicher Versorgungssysteme. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung aus der Begleitung einer Vielzahl von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen können wir Sie hier bei den rechtlichen und strategischen Lösungen dieser Fragestellung bestens beraten.

    De-Risking

    Viele Unternehmen ächzen unter den Lasten und der Volatilität ihrer Pensionsverpflichtungen, die sich damit häufig als Transaktions- oder Transformationshindernis darstellen. Durch geeignete Maßnahmen wie eine kapitalmarktorientierte Anlage von Planvermögen oder eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen können diese Risiken minimiert werden. Dies gilt für Individualzusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern in kleinen und mittelständischen Unternehmen wie auch bei großvolumigen Pensionsverpflichtungen in Konzernstrukturen. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei der Risikominimierung und der fortlaufenden Optimierung Ihrer Versorgungswerke.

    Versorgungszusagen von Geschäftsführern, Vorständen, Gesellschaftern und weiteren Führungskräften

    Gerade bei Nicht-Arbeitnehmern wie Gesellschaftern oder Mitgliedern von Gesellschaftsorganen stellen sich häufig Fragen zur Abfindung von Versorgungszusagen, zu deren Übertragung, zum Verzicht oder zu deren Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Hierbei geht es meistens um die Abgrenzung zwischen unternehmerischer Tätigkeit und Arbeitnehmerstatus und das darauf beruhende Eingreifen von zwingenden Vorschriften des Betriebsrentenrechts. Oft müssen über lange Zeiträume der jeweiligen Arbeitsbiografien hinweg die für diese Abgrenzung erforderlichen Informationen ermittelt und rechtlich eingeordnet werden, damit z. B. bei Unternehmenstransaktionen für die Erwerberseite Sicherheit darüber geschaffen wird, dass ein Unternehmen tatsächlich von Versorgungsverpflichtungen frei geworden ist. Wir beraten Sie bei diesen Fragestellungen in Transaktionen, Insolvenzfällen oder bei Umstrukturierungen. Ebenso beraten wir Führungskräfte bei betriebsrentenrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Aufhebung ihrer Anstellungsverträge. 

    Unser Team: Dr. Thomas Thees, Johannes Wickler, Karsten Keller

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  • Data & Privacy

    Die Digitalisierung erfasst nahezu alle Bereiche der Arbeitswelt. Dabei entstehen große Datenmengen. Ihre Nutzung stellt einen immer größeren Wert für die Unternehmen dar. Das gilt nicht nur für Kundendaten, sondern auch für Daten von Mitarbeitenden.

    Die Verarbeitung dieser Daten bietet große Chancen, birgt aber zugleich rechtliche Risiken.

    Die Practice Group Data & Privacy unterstützt Sie beim Aufbau und Einhaltung der Datenschutz Compliance. Es ist unser Ansatz, Datenschutz nicht als Hindernis zu betrachten, sondern gemeinsam mit unseren Mandanten Lösungen zu finden, die eine umfassende Verarbeitung von Daten im Rahmen des geltenden Rechts möglich macht und dabei Risiken vermeidet.

    Unser Team: Dr. Michael Witteler, Dr. Tobias Brors, Dr. Anne Hoßfeld, Dr. Anna Franziska Hauer, Sebastian Krumnack

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  • HR Compliance und Arbeitsschutz

    Unsere Kompetenzen und Erfahrungen aus der jahrelangen Beratung zahlreicher Mandant:innen bei der Implementierung einer effektiven Compliance-Struktur sowie bei Maßnahmen zur Verhinderung von und zum Umgang mit Compliance-Fällen bündeln wir in unserer Practice Group HR Compliance und Arbeitsschutz. Die Practice Group verbindet unsere Kompetenzen in den Bereichen

    • Core Compliance: Von Compliance Audits bis zur Implementierung von effektiven Compliance-Strukturen – wir sind Ihr Partner bei der Verhinderung, Aufdeckung und Begleitung arbeitsrechtlicher Compliance Themen.
    • Drittpersonaleinsatz: Arbeitnehmerüberlassung, Freelancer, Employer of Record, Crowdworking – unsere Expert:innen beraten Sie zum rechtssicheren Einsatz von Drittpersonal, unterstützen Sie bei der Umsetzung und begleiten Sie bei behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.
    • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Wir behalten mit Ihnen den Überblick über die vielfältigen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen, vom Arbeitszeitschutz über die Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung, und unterstützen Sie beim Aufbau einer gesetzeskonformen Arbeitsschutzorgansation.

    Wir bieten Ihnen umfassende, praxisorientierte Beratung in den Bereichen HR-Compliance und Arbeitsschutz, um etwaige rechtliche Risiken einzuordnen und effizient zu minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation von Risiken in bestehenden Strukturen, der entsprechenden Reaktion und der künftigen Prävention. An der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht ermöglicht unsere Vernetzung zu erfahrenen Anwält:innen anderer Fachbereiche eine optimale Betreuung unserer Mandant:innen im Sinne eines 360° Ansatzes. Dabei setzen wir auch innovative Beratungsdienstleistungen ein – wie beispielsweise unser LegalTech Tool SV-Status Check zur Prüfung des Sozialversicherungsstatus von Beschäftigten und unser Tool zum Whistleblowing.

    Core Compliance

    In den letzten Jahren ist das Thema Compliance in vielen Unternehmen zunehmend in den Fokus geraten. In diesem Zusammenhang werden auch unternehmensinterne Untersuchungen (sog. „Internal Investigations“) zur internen Aufklärung von möglichen Rechtsverstößen oder innerbetrieblichen Missständen immer wichtiger und immer häufiger durchgeführt.

    Wir unterstützen und beraten unsere Mandant:innen konzeptionell in allen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten können. Hierzu zählen insbesondere präventive Maßnahmen wie z.B. die Einführung von effizienten Compliance-Strukturen, Compliance- und Ethik-Policies sowie Whistleblower-Richtlinien unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, um spätere Probleme möglichst zu vermeiden oder um eine wirksame Compliance-Struktur im Anschluss an eine abgeschlossene Compliance-Untersuchung zu etablieren.

    Zudem führen wir im Vorfeld Compliance-Audits und Screenings durch, bei denen bestehende Strukturen und Systeme umfassend analysiert werden. Dies gewährleistet eine optimale Risikoeinschätzung und die Minimierung bestehender Risiken. Da die sachgerechte Beratung dieser Bereiche häufig nicht nur arbeits- und datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwirft, haben wir hierzu gemeinsam mit anderen Spezialisten im Kartell-, Gesellschafts- und Strafrecht eine Compliance Task Force gegründet.

    Zudem beraten wir regelmäßig bei der Aufklärung und arbeitsrechtlichen Sanktionierung von Compliance-Verstößen. Um mögliche streitige Verfahren bestmöglich vorzubereiten, führen wir mit der notwendigen Diskretion und Vertraulichkeit interne Ermittlungen durch oder unterstützen die damit betrauten internen Organisationseinheiten. Im Rahmen von internen Ermittlungen stellen sich eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die von uns geprüft, betreut und gesteuert werden: muss der Betriebsrat eingebunden werden? Hat der betroffene Mitarbeiter bei einem Interview Anspruch auf einen Rechtsbeistand, der u.U. von dem Unternehmen finanziert werden muss? Dürfen die E-Mail Accounts der Mitarbeiter ohne deren Einwilligung eingesehen werden? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Im Rahmen der Ermittlungen werten wir unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Regelungen Dokumente und Daten aus, führen Interviews mit involvierten Personen und sichern gerichtsverwertbare Beweise. Auch hier arbeiten wir eng mit den Kollegen aus der Compliance Task Force zusammen.

    Im Verlauf oder nach dem Abschluss einer internen Untersuchung stellen sich weitere Fragen nach den möglichen rechtlichen Konsequenzen und der Sanktionierung von festgestellten Verstößen, insbesondere für die involvierten und betroffenen Personen: ist der Sachverhalt geeignet eine, ggf. außerordentliche, Kündigung zu rechtfertigen? Welche Fristen sind einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf eine außerordentliche Kündigung? Wie muss der Betriebsrat oder der betroffene Mitarbeiter eingebunden werden? Bei der Umsetzung dieser Sanktionen und der weiteren Konsequenzen beraten wir unsere Mandant:innen umfassend und begleiten auch sich eventuell anschließende Gerichtsverfahren (bspw. Kündigungsschutzverfahren).

    Auch die Abstimmung des Kommunikationskonzepts, sowohl intern gegenüber Aufsichtsgremien, Arbeitnehmervertretungen und Mitarbeitern als auch extern, gehört zu unserem Beratungsspektrum.

    Ein wesentliches Compliance Thema ist die richtige Betriebsratsvergütung, vor allem im Hinblick auf drohende Konsequenzen der handelnden Personen bei einer Verletzung des Begünstigungs- und Benachteiligungsverbotes. Wir überprüfen die Betriebsratsvergütung von Unternehmen, bewerten die Vergleichsgruppen und hypothetischen Beförderungsstellen. Zudem unterstützen wir Unternehmen mit Richtlinien, Checklisten und Workshops. Wenn nicht zu vermeiden, führen wir auch die entsprechenden Rechtsstreitigkeiten. 

    Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

    • Screening und Compliance-Audit
    • Implementierung von Compliance-Strukturen
    • Einführung von Compliance-Policies
    • Zusammenarbeit mit Spezialisten im Kartell-, Gesellschafts- und Strafrecht
    • Durchführung und Unterstützung von internen Ermittlungen
    • Auswertung von Ermittlungsergebnissen
    • Sicherung von gerichtsverwertbaren Beweisen
    • Abstimmung von internen und externen Kommunikationskonzepten
    • Sanktionierung von Compliance-Verstößen

    Ihre Expert:innen für Core-Compliance sind: Dr. Tobias Pusch, Dr. Jochen Keilich, Kristina Schilder und Maren Burkhardt

    Drittpersonaleinsatz

    Die Erscheinungsformen von Drittpersonal sind so vielfältig wie die juristischen und praktischen Herausforderungen ihres rechtskonformen Einsatzes. Wir beraten und vertreten Sie auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite in allen Bereichen und Stadien des Fremdpersonaleinsatzes: von der strategischen Planung, Implementierung und Umsetzung bis hin zum Umgang mit etwaigen Rechtsverstößen und Haftungsfragen.

    Unsere Schwerpunkte sind:

    • Rechtliche und strategische Beratung zu sämtlichen Formen des Fremdpersonaleinsatzes (Dienst- und Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung, Freelancer, Employer of Record, Crowdworking, Contracting, Interims-Management etc.)
    • Vertragsgestaltung, -prüfung und -verhandlung
    • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung vor den Arbeits-, Sozial- und ordentlichen Gerichten (z.B. im Rahmen von Statusverfahren, Equal Pay, Haftungsstreitigkeiten oder behördlichen Erlaubnissen)
    • Gestaltung und Einführung von Compliance Management Systemen
    • Zusammenarbeit mit Spezialisten im Straf- und Steuerrecht

    Ihre Expert:innen für Drittpersonaleinsatz sind: Dr. Jochen Keilich und Marijke van der Most

    Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

    In den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind wir eine der wenigen Rechtsanwaltskanzleien, die gezielte und spezialisierte Beratung anbieten. Ein funktionierendes Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzwesen ist in Unternehmen unter Compliance-Gesichtspunkten schon aufgrund der erheblichen Haftungsrisiken und der drohenden Konsequenzen nach dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht essenziell. Dies setzt die richtige Kenntnis und Anwendung einer Vielzahl von gesetzlichen und untergesetzlichen Normen, Verordnungen und Technischen Regeln voraus. Durch  unsere Practice Group können wir die Erfahrungen aus der täglichen Beratung zu arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Themen effizient bündeln und gezielt einsetzen.

    Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

    • Begleitung behördlicher Verfahren einschließlich Bußgeldverfahren – Wir unterstützen bei der Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, damit Vor-Ort-Termine und behördliche Verfahren möglichst reibungslos und ohne Beeinträchtigungen des operativen Geschäfts ablaufen.
    • Anfechtung von Bußgeldbescheiden und Vertretung in Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren
    • Rechtliche Prüfung und Bewertung arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Fragestellungen – Wir beraten umfassend zu allen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Fragestellungen im betrieblichen Alltag und arbeiten bei Bedarf mit externen Dienstleistern für technischen Arbeitsschutz zusammen.
    • Beratung zum Umgang mit Arbeitsunfällen und zu präventiven Maßnahmen des Arbeitsschutzes

    Ihre Expertin für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz ist: Meike Christine Rehner

    Unser Team: Dr. Tobias Pusch, Dr. Jochen Keilich, Meike Christine Rehner, Marijke van der Most, Dr. Anne Hoßfeld, Maren Burkhardt, Kristina Schilder, Anika Müller, Linda Wetzl

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  • Legal Tech

    Legal Tech ist Teil unserer Practice Group Range, da Innovation ein integraler Bestandteil unserer Kanzleikultur ist – dazu zählt für uns die Verknüpfung unserer Rechtsberatung mit zukunftsorientierter Technologie. Mithilfe von Legal Tech standardisieren wir komplexe und zeitintensive Prozesse, erleichtern schwierige Entscheidungen und finden kreative Lösungsansätze für unsere Mandanten. Unser übergeordnetes Ziel ist dabei, eine bessere Effizienz und Qualitätssteigerung täglicher und routinierter Arbeitsabläufe, vor allem bei der Bearbeitung großer Restrukturierungsmandate, zu erreichen.

    Aus und in dem Mandat heraus identifiziert unsere Practice Group Legal Tech – bestehend aus einem Team aus Anwält:innen, Business Professionals und Legal Tech Experts – stetig Anforderungen unserer Mandanten, die mithilfe unserer Tools zügig, umfangreich und rechtssicher erfüllt und sogar übertroffen werden. Unsere Legal Tech Lösungen umfassen eine Reihe verschiedener Restructuring Tools, HR Business Tools sowie das Tool Kündigung+. Sie finden gebündelte Informationen auf unserer Seite: https://pwwl-workplace-tech.de/.

    Wir können unseren Mandanten in diversen Situationen einen zeit- und kosteneffizienten Mehrwert bieten, indem wir auf standardisierte Prozesse zurückgreifen. Auch in konkreten Verhandlungssituationen geben wir unseren Mandanten bei Restrukturierungen Legal Tech basierte Auswertungen an die Hand, die schlagkräftig und unumstößlich sind. Dies bestätigt einer unserer Mandanten:

    „Das Sozialplantool von PWWL hat uns dabei geholfen, das Sozialplanvolumen signifikant zu reduzieren und die Diskussion in der Einigungsstelle auf die eigentlich relevante Frage zu fokussieren, welche wirtschaftlichen Nachteile die betroffenen Arbeitnehmer durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes wirklich zu erwarten haben. Wir waren davon sehr beeindruckt.“ – Hartwig Dilling und Julius von Jagow, Geschäftsführer der PSB-IT-Service GmbH

    Unser Team: Dr. Tobias Pusch, Thomas Wahlig, Dr. Jochen Keilich, Dr. Michael Witteler, Dr. Falko Daub, Dr. Tobias Brors, Dr. Alexander Lorenz, Dr. Juliane Schwarz, Julian Hartfill, Sebastian Krumnack, Sebastian Spuhl, Dr. Hannes Thormann, Martin Brune

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  • M&A

    Unsere Practice Group Mergers & Acquistions (M&A) berät zu allen arbeits- und pensionsrechtlichen Aspekten von nationalen und internationalen M&A-Projekten – gleich ob auf Käufer- oder Verkäuferseite, gleich ob strategisches Investment, Private Equity oder Venture Capital. Die Mitglieder der PG M&A verfügen über langjährige Erfahrung in internationalen Großkanzleien und haben eine Vielzahl von teils hochkomplexen M&A-Projekten abgewickelt.

    Auf Käuferseite erstellen unsere Experten den arbeitsrechtlichen Input für die Legal Due Diligence, wobei neben den rechtlichen Erwägungen kommerzielle und projektspezifische Gesichtspunkte in die konkreten Handlungsempfehlungen einfließen – denn ein Bieterverfahren folgt einer anderen Dynamik als ein Exklusivprozess. Im Rahmen von Unternehmensverkäufen auf Verkäuferseite erarbeiten wir auf Wunsch Legal Fact Books oder Vendor Due Diligence Reports. Hierbei weisen unsere Experten auch immer auf praktische Fallstricke hin und helfen bei der pragmatischen Lösung, etwa bei Fragen der transaktionsbedingten Überführung von Mitarbeitern in neue Versorgungs- oder Versicherungssysteme, etc.

    Abhängig von der Transaktionsstruktur erstellen, überarbeiten und koordinieren unsere Experten alle wichtigen arbeitsrechtlichen Transaktionsdokumente, etwa Unterrichtungsschreiben und/oder Überleitungsvereinbarungen in Asset Deal-Szenarien.

    Unsere Experten gestalten und verhandeln alle arbeits- und pensionsrechtlichen Klauseln in Unternehmenskaufverträgen – sowohl im Asset Purchase Agreement (APA) als auch im Share Purchase Agreement (SPA) und begleiten die Umsetzung der getroffenen Regelungen bis zum Closing und ggf. darüber hinaus.

    Falls die Transaktionsstruktur dies erfordert, wie etwa häufig in Carve-Out-Transaktionen, oder mit der Transaktion tarifvertragliche Veränderungen angestrebt werden, verhandeln unsere Experten mit Gewerkschaften und Betriebsräten, einschließlich der Aufbereitung der entsprechenden Dokumentation.

    Das Leistungsspektrum erfasst ferner die Post-Merger-Integration, die einer guten und prospektiven Planung bedarf und bereits im Rahmen der Transaktionsvorbereitung und -durchführung berücksichtigt werden sollte.

    Bei grenzüberschreitenden Projekten koordinieren unsere Experten auf Wunsch gerne den kompletten Workstream Arbeitsrecht/Pensionen, entweder unter Einbezug von Partnerkanzleien aus unserem Netzwerk oder mit mandantenseitig ausgewählten Kanzleien. Die Mitglieder der PG M&A sind internationales Arbeiten auf höchstem Niveau gewöhnt und sprechen alle fließend Englisch.

    Unser Team: Dr. Albrecht Nehls, Eckbert Müller, Ingo Sappa, Teresa Gabele

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  • Mitbestimmungsmanagement

    Unsere Practice Group Mitbestimmungsmanagement ist spezialisiert auf den Umgang mit allen rechtlichen, strategischen sowie taktischen Fragestellungen im Bereich der betrieblichen und der Unternehmens-Mitbestimmung.

    Neben der gewohnt exzellenten Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen bringen wir insbesondere unsere langjährige Erfahrung aus der Unternehmenspraxis in die Beratung mit ein. Insbesondere bieten wir Ihnen eine 4-Säulen-Beratung an. Diese umfasst praktische Kenntnisse, die 1.) in Vorstand und Politik 2.) im Betriebsrat, 3.) in der Mediation, 4.) im HR Management erworben wurden und basiert auf der langjährigen Erfahrung unserer Berater in verschiedenen Positionen und Bereichen als

    • ehemaliges Vorstandsmitglied in verschiedenen Unternehmen der Energie- und Recyclingwirtschaft, zuletzt als Personalvorstand der E.ON SE, und aktives Aufsichtsratsmitglied bei RWE Generation SE und RWE Power AG,
    • freigestelltes Mitglied eines Konzern-, Gesamt- und lokalen Betriebsrates bei AOL Deutschland und ehemaliger Berater von zahlreichen Betriebsräten aus Unternehmen unterschiedlicher Branchen,
    • langjähriger Personalleiter mit operativer Erfahrung in der Umsetzung von Transformationsprojekten,
    • ausgebildeter Mediator bei arbeitsrechtlichen und tarifpolitischen Konflikten.

    Neben dieser speziellen fachlichen Bandbreite blicken wir neben der Ausübung der juristischen Tätigkeit vielfach auf anderweitige berufliche Erfahrungen zurück, die unser Verständnis für Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitnehmer authentisch und lebendig machen. Unsere Kenntnisse und Wahrnehmungen beruhen also nicht nur auf theoretisch erlerntem Wissen, sondern wurden im Rahmen handfester eigener Lebens- und Berufserfahrung gewonnen.

    Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass der erfolgreiche und konstruktive Umgang mit Arbeitnehmer-Beteiligungsgremien nicht darauf beruht, Recht zu haben oder in einer konkreten Situation der Stärkere zu sein, sondern eine tragfähige Lösung zu schaffen, die langfristig den Interessen der einzelnen Beteiligten gerecht wird und damit Akzeptanz schafft.

    Nach einer Identifikation der relevanten Stakeholder analysieren wir deren Interessen sowie mögliche Zielsetzungen und erarbeiten eine Konflikt- und Verständigungsmatrix, um eine bestmögliche Kongruenz mit den Unternehmenszielen zu erreichen.

    Von druckvoll-konfrontativ bis ausgleichend-kooperativ beherrschen wir die gesamte Klaviatur im Bereich des Mitbestimmungsmanagements. Wir verstehen uns nicht nur als Ihre Rechtsberater, sondern durchsetzungsstarke Begleiter Ihres individuellen Projekts.

    Der Verbindung von betrieblicher Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung in arbeits- und gesellschaftsrechtlicher aber auch tatsächlicher Hinsicht gilt unser besonderes Augenmerk. Dabei beziehen wir auch die europäische Aktiengesellschaft mit ein.

    Unser Team: Dr. Tobias Pusch, Thomas Wahlig, Dr. Holger Thomas, Dr. Tobias Brors, Dr. Alexander Lorenz, Christoph Dänzer-Vanotti, Franz Donner, Paul Brummer, Johannes Wickler, Stefanie Götz-Dertinger, Julia Glock, Pauline Kuhn, Dr. Hannes Thormann, Jacqueline Volmari

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  • Restructuring

    Die Practice Group Restructuring berät Unternehmen bei der arbeitsrechtlichen Planung und Umsetzung von Restrukturierungsprojekten.

    Die Beratung beginnt mit der Vorbereitungs- und Planungsphase. Entscheidend ist, dass eine betriebswirtschaftlich konzipierte Restrukturierungsentscheidung in eine arbeitsrechtlich tragfähige unternehmerische Entscheidung übersetzt wird, damit sie möglichen Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Rahmen eines Interessenausgleichsverfahrens und späteren Kündigungsschutzprozessen standhält. Hierfür hat PWWL ein Mustertemplate entwickelt und unterstützt das Management bei der Erstellung und Konzeptionierung der unternehmerischen Entscheidung.

    In der Umsetzungsphase unterstützt PWWL bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Rahmen eines Interessenausgleichsverfahrens und bei der Aufstellung eines Sozialplans. PWWL hat ein Tool entwickelt, um die Sozialplankosten nachhaltig zu senken. Mit Hilfe dieses Tools kann anhand von Arbeitsmarktstatistiken der zu erwartende wirtschaftliche Nachteil beziffert werden. Dies führt in aller Regel zu einer substanziellen Absenkung des Sozialplanvolumens.

    Parallel unterstützen wir auch bei der Optimierung der Sozialauswahl oder der Anwendung rechtlicher Instrumente zu einem von einer Sozialauswahl abweichenden Personalabbau, um den von Unternehmen gewünschten Personalabbau zu realisieren. In der weiteren Umsetzungsphase unterstützen wir bei der Erstellung der Massenentlassungsanzeige sowie bei der Durchführung etwaiger Kündigungsschutzprozesse mit Arbeitnehmern, die gegen eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses vorgehen.

    PWWL hat umfassende Erfahrung bei der arbeitsrechtlichen Begleitung von Restrukturierungsprojekten und berät Sie bei allen Schritten auf höchstem Niveau. Zudem verfügt PWWL mit derzeit über 60 Berufsträger:innen an 6 Standorten in Deutschland auch über ausreichend Personalkapazitäten, um Projekte in jedem Umfang zeitnah umsetzen zu können. Wir arbeiten regelmäßig mit Transfergesellschaften, Interim-Personalmanagern, Insolvenzverwaltern und -rechtlern sowie Restrukturierungsberatern zusammen und können im Rahmen eines Restrukturierungsprojekts alle erforderlichen Kontakte herstellen und so ein schlagkräftiges Team aufstellen.

    Unser Team: Thomas Wahlig, Dr. Jochen Keilich, Dr. Falko Daub, Verena Braeckeler-Kogel, Dr. Alexander Lorenz, Marijke van der Most, Dr. Eva Trost, Dr. Juliane Schwarz, Dr. Constanze Mercedes Merkelbach-Scholtka, Kristina Schilder, Stefanie Götz-Dertinger, Iva Martchev, Karsten Keller

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  • Start-up

    It takes one to know one.

    Wir verstehen Start-ups, weil wir selbst einmal eins waren. Wir wissen um wagemutige und hoffnungsvolle Anfänge, kennen Erfolge ebenso wie den ein oder anderen Rückschlag und vor allem die Herausforderungen, die mit Wachstum einhergehen. Unser Antrieb ist Innovation, das haben wir mit unseren Mandanten gemeinsam. Uns macht es Freude diesen Weg mitzugehen – von der Early Stage bis zur Profitabilität.

    Do business, but know the risks.

    Wer nichts wagt kann sprichwörtlich auch nichts gewinnen. Ohne eine gewisse Risikobereitschaft werden Gründer daher kaum über die Pre-Seed-Stage hinauskommen. Dabei gilt es jedoch, Schaden von dem Unternehmen und sich selbst fernzuhalten. Um hierzu in der Lage zu sein, ist es für die Geschäftsführung unerlässlich zu wissen, wo die Grenzen zwischen (Rest-) Risiken und Gefahren verlaufen. Verhinderungsberatung entspricht dabei nicht unserem Selbstverständnis, wir sind offen für unkonventionelle Ideen und finden fast immer einen Weg, diese wirksam und rechtssicher umzusetzen.

    It’s a people’s business, always.

    Das Recruiting ausgezeichneter und daher teurer Mitarbeiter können sich Start-ups zu Anfang oft kaum leisten, mittelmäßige bis schlechte Mitarbeiter allerdings noch viel weniger. Im Bieterwettbewerb um Talente müssen sie daher kreativ werde: Intrapreneurship, Non-cash Benefits und einen Arbeitsplatz, der sich privaten Bedürfnissen anpassen kann, wollen attraktiv und rechtssicher gestaltet sein. Das machen wir, dank unseres internationalen Netzwerks übrigens auch grenzüberschreitend.

    Copycats are no pets.

    In einer Marktwirtschaft kommt man nicht umhin sich mit Wettbewerbern zu befassen. Zur Etablierung einer optimalen Defensive arbeiten wir hier mit einem interdisziplinären Netzwerk von langjährig vertrauten Experten zusammen.

    Steady wins the race.

    Mit dem Product-Market-Fit beginnt – jedenfalls idealtypisch – das Wachstum. Das Geschäftsmodell wird skaliert, Investitionen in Marketing, Vertrieb und Personal stehen an. Wir haben die quantitative und qualitative Kapazität in allen Stagen an der Seite unserer Mandanten zu stehen, bei operativen wie strategischen Fragen.

    Unser Team: Dr. Tobias Pusch, Dr. Falko Daub, Maren Burkhardt, Kristina Schilder, Anna Franziska Hauer, Teresa Gabele

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Competence Centers

Neben den Spezialexpertisen in den Practice Groups haben wir Competence Center gebildet, die sich auf weitere Felder und Schnittstellengebiete innerhalb des Arbeitsrechts spezialisiert haben. Unsere Competence Center Mitglieder arbeiten standortübergreifend zusammen und bieten Ihnen höchste Expertise und reiche Erfahrung.
  • Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug

    Für international agierende Unternehmen stellt der grenzüberschreitende Personaleinsatz eine ständige Herausforderung dar. Ob eine kurze Dienstreise oder eine langfristige Entsendung – wir unterstützen Sie bei allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die sich bei der Gestaltung des internationalen Einsatzes Ihrer Mitarbeiter stellen. Neben den erforderlichen arbeitsvertraglichen Anpassungen beraten wir Sie auch zur sozialversicherungsrechtlichen Gestaltung und in Bezug auf die Beschaffung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen im In- und Ausland. Weitere Informationen finden sie in unserem Flyer.

    Konkret sind unsere Schwerpunkte:

    • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Entsendevereinbarungen, insbesondere der Entsendebedingungen und „early-recall“-Klauseln;
    • Über unser Netzwerk L&E Global sind wir in der Lage, Sie auch bei der Erstellung lokaler ausländischer Arbeits- und Dienstverträge zu unterstützen;
    • Prüfung und Gestaltung sozialversicherungsrechtlicher Folgen eines Auslandseinsatzes; 
    • Fragen zur Beschaffung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen im In- und Ausland
  • Insolvenzarbeitsrecht

    Eine drohende Insolvenz stellt eine Ausnahmesituation dar, in vielfacher Hinsicht. Bis zur Antragstellung ist die Geschäftsleitung der betroffenen Unternehmen gefragt, schnelle Entscheidungen zu treffen. Soll das Unternehmen saniert und fortgeführt werden, sind die richtigen Weichen zu stellen. Wir begleiten bei der strategischen Planung und Umsetzung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten außerhalb und in allen Konstellationen eines Insolvenzverfahrens.  Wir kennen die hohe Bedeutung von Effizienz und Schnelligkeit wie sie durch komplexe finanzielle und betriebswirtschaftliche  Rahmenbedingungen sowie die Verfahrensabläufe vorgegeben sind.

    Im Vordergrund stehen

    • strategische Beratung bei der Neuausrichtung zur perspektivischen Fortführung
    • Verhandlungen mit den Betriebsräten bei insolvenzbegleitenden Restrukturierungen
    • Verhandlungen von Sanierungstarfiverträgen
    • Prozessführung
    • Transaktionsbegleitung/Betriebsübergänge
    • Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

    Unsere Stärke liegt in unserem engmaschigen Austausch „Hand-in-Hand“ mit den Sach- und Insolvenzverwaltern, dem Gläubigerausschuss und dem Management in Eigenverwaltung. Wir arbeiten regelmäßig  vertrauensvoll mit Transfergesellschaften, der Bundesagentur für Arbeit, Interim-Personalmanagern und Restrukturierungsberatern zusammen. Damit ist die Schlagkraft einer auf das Arbeitsrecht ausgerichteten Spezialkanzlei auch im Insolvenzfall für die Unternehmen verfügbar und es besteht kein Anlass für Kompromisse in Sachen Expertise. Mit über 60 Berufsträger:innen an 6 Standorten in Deutschland verfügen wir über ausreichend Personalkapazitäten, um Projekte in jedem Umfang bundesweit zeitnah und effektiv begleiten zu können.

  • Kirchliches Arbeitsrecht

    Das kirchliche Arbeitsrecht hat nach wie vor eine Sonderstellung im Arbeitsrecht. Wir verfügen über eine große Erfahrung aus der langjährigen Beratung von kirchlichen Dienstgebern und kennen die individuell- und kollektivrechtlichen Besonderheiten des Mitarbeitervertretungsrechts.

    Wir beraten Sie in allen Aspekten der laufenden Dienstverhältnisse (von der Begründung bis zur Beendigung). Wir begleiten Sie bei den Verhandlungen mit den Mitarbeitervertretungen. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Beratung kirchlicher Dienstgeber im Zusammenhang mit Reprivatisierungen sowie anderer Veränderungsprozesse und die rechtliche Begleitung des Umsetzungsprozesses.

    Konkret sind unsere Schwerpunkte:

    • Laufende Beratung bei allen Fragen des kirchlichen Dienstrechts
    • Vertretung in Verhandlungen mit Mitarbeitervertretungen
    • Beratung im Zusammenhang mit Ausgliederung von Teilbereichen
    • Zusatzversorgung
  • Öffentliches Arbeitsrecht

    Das öffentliche Arbeitsrecht hat nach wie vor eine Sonderstellung im Arbeitsrecht. Wir verfügen über eine große Erfahrung aus der langjährigen Beratung von öffentlichen Arbeitgebern und kennen die individuell- und kollektivrechtlichen Besonderheiten des Personalvertretungsrechtes (Bund und Länder). Das umfasst auch beamtenrechtliche Themen.

    Wir beraten Sie in allen Aspekten der laufenden Dienstverhältnisse (von der Begründung bis zur Beendigung). Wir begleiten Sie ebenso bei den Verhandlungen mit den Mitarbeiter- und Personalvertretungen. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Beratung öffentlicher Arbeitgeber im Zusammenhang mit Reprivatisierungen sowie anderer Veränderungsprozesse und die rechtliche Begleitung des Umsetzungsprozesses.

    Konkret sind unsere Schwerpunkte:

    • Laufende Beratung bei allen Fragen des öffentlichen Arbeitsrechts
    • Arbeitsvertragsgestaltung
    • Vertretung in Verhandlungen mit Mitarbeiter- und Personalvertretungen
    • Beratung im Zusammenhang mit Privatisierungen
    • Arbeitszeitsysteme 
    • Zusatzversorgung (ZVK und VBL)

Sonstige Themen

Unter den sonstigen Themen finden Sie Nischen- sowie Standardberatungssegmente im Arbeitsrecht. Auch in diesen Bereichen bieten Ihnen unsere Experten eine exzellente Beratung und ihre langjährige Erfahrung an.
  • Führungskräfteberatung

    Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte bei der Gestaltung ihrer Vertragsregelungen (Anstellungsverträge für Geschäftsführern und Vorstände, Arbeitsverträge mit leitenden Angestellten) und bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte. Unsere hierauf spezialisierten Anwälte bringen viel Erfahrung mit, die sie zur Lösung der oftmals sehr komplexen Fragestellungen der Rechtsstellung von Führungskräften im Zusammenwirken von Dienstvertragsrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht – vielfach mit internationalen Bezügen – nutzen.

    Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

    • Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- und Vorstands-Anstellungsverträgen
    • Beratung und Prozessführung bei Kündigungen von Führungskräften
    • Beratung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen mit Führungskräften
    • Wettbewerbsregelungen und nachvertragliche Wettbewerbsverbote
    • Variable Vergütungsregelungen, Stock-Option-Pläne, Erfolgsbeteiligungen
    • Altersversorgungsregelungen, Versorgungszusagen
    • Beratung und Prozessführung in Organhaftungsfällen
    • Einbindung von D & O Versicherungen  
    • Beratung von Aufsichtsräten
    • Übernahme der Prozessvertretung in Verfahren vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und den Arbeitsgerichten
  • Internationales Arbeitsrecht

    Wir begleiten Sie nicht nur bei Ihren deutschen Arbeitsrechtsthemen, sondern sind auch Ihr vertrauter Partner bei internationalen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die wir für Sie als One-Stop-Shop koordinieren. Internationale Arbeitsrechtsthemen sind oftmals komplex und können unerwartete Risiken und Kosten für Sie erzeugen. Gemeinsam mit den hochspezialisierten Arbeitsrechtskollegen unserer Allianz L&E Global beraten wir Sie weltweit und grenzüberschreitend in der hohen Qualität, die Sie von uns gewohnt sind.

    Als eine von wenigen Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland haben wir umfassende Spezialexpertise bei der Gründung von europäischen Aktiengesellschaften (SE).

    Wir unterstützen Sie bei allen Arbeitsrechtsthemen mit internationalen Bezügen.

    Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

    • Grenzüberschreitende Projekte wie z.B. Restrukturierungen, Outsourcingmaßnahmen oder arbeitsrechtliche Aspekte von M&A-Transaktionen
    • Internationale Vergütungssysteme
    • Grenzüberschreitende Matrixstrukturen
    • Grenzüberschreitende Harmonisierung von Arbeitsbedingungen
    • Internationale Policies
    • Internationaler Datenaustausch
    • Europäische Betriebsräte
    • Grenzüberschreitende Tätigkeit von Arbeitnehmern und internationale Secondments
  • New Work

    Wir unterstützen Sie, arbeitsrechtlich mit den großen Herausforderungen einer voranschreitenden Digitalisierung und Globalisierung Schritt zu halten. Komplexe Strukturen, technische Neuerungen und vernetztes Arbeiten haben unmittelbaren Einfluss auf die Organisation von Unternehmen und den Einsatz von Mitarbeitern. Um diesen Herausforderungen bestmöglich entsprechen zu können, beraten und unterstützen wir bei der Erstellung und Umsetzung von flexiblen Arbeitszeitmodellen, bei der Flexibilisierung der Arbeitsorte und der Ausgestaltung von flexiblen Modellen der Zusammenarbeit, wie beispielsweise Crowdworking und Scrum, sowie bei der Gestaltung alternativer Beschäftigungsmodelle.

    In diesem Zusammenhang führen wir auch Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretungen, um die Umsetzung zu ermöglichen und optimal auszugestalten.

    Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

    • Flexible Arbeitszeitmodelle
    • Flexibilisierung der Arbeitsorte
    • Ausgestaltung von flexiblen Modellen der Zusammenarbeit
    • Alternative Beschäftigungsmodelle
    • Verhandlung mit Arbeitnehmervertretungen
  • Prozessführung, Complex & Mass Litigation

    In unserer Practice Group Employment Litigation bündeln wir das in tausenden Gerichtsverfahren über alle Instanzen hinweg gesammelte Know-How unserer Prozessanwälte. Ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, besondere rhetorische und analytische Fähigkeiten, die Freude an der Prozessführung und der souveräne Umgang mit allen Prozesssituationen machen uns zu Ihrem starken Partner und renommierten Aushängeschild vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Wir kennen die Fallen des Prozessrechts und das typische gegnerische Prozessverhalten und richten unsere Prozesstaktik danach gemeinsam mit Ihnen aus.

    Betriebsverfassungsrechtliche und tarifvertragliche Auseinandersetzungen jeglicher Art, z.B. hinsichtlich personeller und sozialer Mitbestimmung, tarifvertraglicher Eingruppierung etc., sind uns genauso vertraut wie alle individualrechtlichen Verfahren einschließlich komplexer Haftungsprozesse zwischen Gesellschaften und ihren Organen. Wir verfügen über besondere Expertise in der Begleitung von Kündigungs-Masseverfahren im Rahmen großer Restrukturierungen und entlasten Sie hierbei auch administrativ durch unsere proaktive Prozesssteuerung. Ständiger Wissenstransfer im Rahmen unserer Litigation-School und besondere Erfahrung im Berufungs-, Revisions- und Beweisrecht sichern Ihren Erfolg über alle Instanzen hinweg.

    Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

    • Gerichtsverfahren über alle Instanzen hinweg
    • Betriebverfassungsrechtliche und tarifvertragliche Auseinandersetzungen aller Art
    • Individualrechtliche Verfahren
    • Kündigungs-Masseverfahren
    • Besondere Erfahrung im Berufungs-, Revisions- und Beweisrecht
  • Rechtliche Aspekte des betrieblichen Gesundheitsmanagements

    Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird in Unternehmen zunehmend wichtig. Sowohl die demografische Entwicklung als auch die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit machen es notwendig, sich mit Maßnahmen zur Förderung und dem Erhalt der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter auseinanderzusetzen.

    Wir beraten Mandanten zu allen rechtlichen Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, wie den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates, den Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Arbeitszeit und Vergütung sowie den Maßnahmen zur Eingliederung von kranken Mitarbeitern. Zudem umfasst unsere Beratung die datenschutzrechtlichen Aspekte des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Fragen zu Arbeitsschutz und -sicherheit wie auch der Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Betriebsärzten.

    Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

    • Beratung zu allen rechtlichen Aspekten des betrieblichen Gesundheitsmanagements
    • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
    • Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
    • Eingliederung von kranken Mitarbeitern
    • Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Betriebsärzten
  • Strategische Workplace Beratung

    Wir sehen Arbeitsrecht als bedeutendes Mittel zur Unterstützung Ihrer Unternehmensstrategie. Wir gestalten daher Ihre Arbeitsbeziehungen so, dass sie Ihre Ziele bestmöglich unter Wahrung der Unternehmenskultur und Ausrichtung an der Unternehmensstrategie verwirklichen können. Arbeitsrechtliche Maßnahmen sind zudem abhängig vom wirtschaftlichen Umfeld. Strategische Workplace Beratung ist daher weitergehend als Arbeitsrecht – eine rechtliche Beratung bei der Gestaltung von Arbeitswelten unter Berücksichtigung dieser Faktoren.

    Wir sehen uns als strategische Berater im Hinblick auf die Entwicklung und Gestaltung Ihrer HR-Ziele und HR-Konzepte. Daher ist es für uns wichtig, Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Strategie zu kennen und zu verstehen und unsere Beratung danach auszurichten. Wir sind keine Bedenkenträger, sondern wollen mit Ihnen gemeinsam Neues ermöglichen.

    Konkret sind unsere Schwerpunkte:

    • Strategische Beratung bei HR-Themen
    • Umsetzung unternehmerischer Konzepte im Arbeitsrecht
    • Unterstützung bei Konflikten im Arbeitsleben
    • Zusammenarbeit mit Betriebsräten
    • Gestaltung von Arbeitsverträgen in Übereinstimmung mit Ihrer Arbeitgebermarke
  • Vergütungssysteme

    Vergütungssysteme sind ein wichtiger Bestandteil unserer Beratung. Neben den rechtlichen Anforderungen stehen Incentivierung und Rekrutierung von Talenten bei der Gestaltung von Vergütungssystemen im Vordergrund. Dabei spielt auch die Eingruppierung von Mitarbeitern in diese Systeme eine wichtige Rolle. Im Spannungsfeld zwischen Tarifverträgen, Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, gesetzlichen Vorgaben und individueller Arbeitsvertragsgestaltung setzen wir auch innovative Vergütungsideen mit Ihnen um. Dies tun wir auch für regulierte Unternehmen, z.B. Banken und Asset Management Unternehmen, unter Berücksichtigung der besonderen gesetzlichen Anforderungen.

    Konkret sind unsere Schwerpunkte:

    • Gemeinsame Entwicklung einer Systematik für Ihre Vergütungsbestandteile
    • Rechtliche Umsetzung von Vergütungssystemen
    • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, z.B. zu Bonussystemen, Benefits, Grading-Systemen
    • Vertragliche Gestaltung von Vergütungssystemen
    • Prozessvertretung bei Streitigkeiten
  • Vertragsgestaltung

    Wir gestalten für Sie maßgeschneiderte Dienstverträge, Arbeitsverträge für leitende Angestellte und Standardarbeitsverträge. Die komplexen Anforderungen der AGB-Kontrolle berücksichtigen wir dabei zielorientiert. Auch Ihr unternehmensspezifisches Employer Branding nehmen wir in die Vertragsgestaltung auf.

    Wir beraten auch bei der Implementierung von Vergütungssystemen, wie z.B. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Bonusregelungen, Provisionsvereinbarungen und Altersteilzeitmodellen.

    Wir erstellen und modifizieren Tarifverträge, Konzern-, Gesamt- sowie Betriebsvereinbarungen. Bei der strategischen Vorbereitung und bei der Verhandlung mit Arbeitnehmervertretungen unterstützen wir Sie umfassend.

    Konkret sind unsere Schwerpunkte:

    • AGB-Inhaltskontrolle
    • Employer Branding   
    • Arbeitszeitmodelle
    • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
    • Zielvereinbarungen
    • Vergütungsregelungen
    • Retentionprogramme
    • Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (Stock Options, RSUs, Virtual Stock Options, Phantom Shares, ESOP etc.)
    • Tarifverträge
    • Konzern-, Gesamt- und Betriebsvereinbarungen