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Christine Wahlig (Rechtsanwältin – Redaktionelle Leitung Blog) & Alice Tanke (Marketing Managerin)

Inside Workplace Law

Arbeiten nach dem Anpfiff

Frau zeigt Gruppe von Leuten etwas auf Tablet

Die Fußball-WM in Russland steht unmittelbar vor dem Anpfiff und viele Fußball-Fans möchten während ihrer Arbeitszeit stattfindende Spiele nicht verpassen, Siege ihrer Mannschaft feiern und die WM-Stimmung mit ins Büro oder die Fabrikhalle nehmen.

Daher stellt sich für manchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage, ob während der WM andere Regeln im Arbeitsverhältnis gelten. Kurz gesagt: Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers ist vieles möglich, ohne das Einverständnis des Arbeitgebers gelten die arbeitsvertraglichen Regelungen unverändert und Arbeitnehmer sollten sich vor einer gelben Karte in Form z.B. einer Abmahnung oder einer roten Karte in Form einer Kündigung wegen Verletzung von Pflichten aus ihrem Arbeitsverhältnis schützen. Um ein gutes Betriebsklima während der WM zu schaffen, sollten Arbeitgeber frühzeitig eindeutige Regelungen aufstellen und deutlich kommunizieren, was während der Fußball-WM gestattet ist.

Regelungen sollten z.B. dazu getroffen werden, ob Arbeitnehmer am Arbeitsplatz die Fußballspiele live im Fernsehen, im Internet-Live-Stream oder im Radio verfolgen dürfen. Ist hierzu bisher nichts geregelt, dürfen die Spiele nicht während der Arbeitszeit im Fernsehen oder im Live-Stream verfolgt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung mittels des Bürocomputers oder des privaten Smartphones erlaubt hat. Denn selbst wenn die private Internetnutzung gestattet ist, ist dies nur insoweit zulässig, als dadurch die Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Da ein Spiel mindestens 90 Minuten von den Fußball-Fans konzentriert verfolgt wird, ist in dieser Zeit die sorgfältige Erbringung einer Arbeitsleistung regelmäßig nicht möglich. Radio hören ist im Gegensatz dazu erlaubt, solange der Arbeitnehmer dadurch nicht von seiner Arbeit abgehalten wird und Kollegen oder Kunden nicht gestört werden. Verfolgt ein Arbeitnehmer trotz eines Verbots ein Fußballspiel live am Arbeitsplatz, kann er abgemahnt oder unter Umständen sogar gekündigt werden.

Der Arbeitgeber sollte sich zudem Gedanken machen, ob ein Trikot der Lieblingsmannschaft am Arbeitsplatz getragen oder andere Fanartikel mitgebracht werden dürfen. Eine Kleiderordnung darf der Arbeitgeber grundsätzlich aufstellen und auf deren Einhaltung bestehen. Dies gilt insbesondere bei Schutzkleidung oder für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres regelmäßigen Kundenkontakts auch mittels ihrer Kleidung ein bestimmtes Bild ihres Arbeitgebers transportieren.

Häufig fragen sich Arbeitnehmer auch, ob sie ihre Arbeitszeiten so ändern dürfen, dass sie die Spiele live fernab des Arbeitsplatzes verfolgen können. Während der WM gelten die betriebsüblichen Arbeitszeitregelungen fort. Das bedeutet, dass feste Arbeitszeiten oder eine Kernzeit weiterhin einzuhalten sind, solange der Arbeitgeber keine Ausnahmen ausdrücklich zulässt. Wer seinen Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitgebers früher verlässt oder später erscheint, riskiert eine Abmahnung und in extremen Fällen eine Kündigung. Wenn keine Gleitzeitregelungen oder Vertrauensarbeitszeit gilt, sollte insoweit das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um passende Lösungen zu finden. Evtl. können Überstunden abgebaut, die Mittagspause gekürzt oder Dienste mit weniger fußballbegeisterten Kollegen getauscht werden.

Zur WM gehört auch das Feiern. Darf in diesem Rahmen am Arbeitsplatz mit Alkohol auf ein Tor oder einen Sieg angestoßen werden? Wenn ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz gilt, z.B. aus Gründen der Arbeitssicherheit, ist dies auch während der WM zu beachten. Bei Zweifeln bezüglich eines bestehenden Alkoholverbots sollte Rücksprache mit dem Arbeitgeber gehalten werden. Der WM-Jubel sollte in jedem Fall nur mit soviel Alkohol gefeiert werden, dass die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird.

Nach dem Feiern ist wieder arbeiten angesagt: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nach einem wichtigen Spiel derangiert an der Arbeit erscheint? Arbeitnehmer sind verpflichtet, arbeitsfähig an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Die Vorgesetzten dürfen Arbeitnehmer nach Hause schicken, die, z.B. aufgrund eines heftigen Katers, nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsleistungen zu erbringen. Für diesen Tag erhält der Betroffene kein Arbeitsentgelt.

Darf der Arbeitgeber kurzfristig beantragten Urlaub eines Arbeitnehmers für ein spannendes Spiel ablehnen? Arbeitnehmer dürfen während der WM genauso kurzfristig Urlaub einreichen wie im restlichen Jahr. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, d.h. wenn z.B. schon vielen Arbeitnehmern Urlaub genehmigt wurde oder Aufträge ohne den Arbeitnehmer nicht fristgerecht fertig gestellt werden können. Wir wünschen Ihnen, dass Sie für die WM-Wochen gute Lösungen mit Ihren Arbeitnehmern/Ihrem Arbeitgeber finden und einem weiteren Sommermärchen – zumindest am Arbeitsplatz – nichts mehr entgegen steht.

Verena Braeckeler-Kogel
Verena Braeckeler-Kogel, MAES (Basel)

Verena Braeckeler-Kogel ist spezialisiert auf internationales Arbeitsrecht, Restrukturierungen, Betriebsschließungen und -verlegungen sowie auf Betriebsübergänge, mit einer besonderen Expertise in den Branchen Finanzen, Banken und Versicherung.

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